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Erbrecht? 6 Wochenfrist? Ab Wann ? Tod oder ab Brief?

Hallo zusammen,

im Januar am 20. Januar ist mein Onkel verstorben.
Am Mittwoch habe ich einen Brief bekommen vom AG, dass ich und meine Kinder Erbberechtigt wären.
Jetzt habe ich eine Frage ab wann gilt diese Frist von 6 Wochen?
Ab dem Brief den ich bekommen habe? Es gab kein Testament.
Ich habe mein Notar angerufen und diese Dame meinte ab dem Tod?
Stimmt das?
Und wieso müssen meine Kinder das Erbe auch ausschlagen?

Schon mal vielen Dank :)
  • vor 2 Monaten

Beste Antwort - Ausgewählt durch Abstimmung

Will der Erbe die Erbschaft nicht, muss er sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Die 6-wöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Erbe vom Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat. Das in aller Regel immer der Zeitpunkt, ab dem der Erbe weiß, dass er Erbe geworden ist. http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/a…



Beispiel für die Erbfolge und die erneute Frist

Zunächst ist O der Erbe. Diesem sind die Machenschaften des Erblassers zu Lebzeiten wohl bekannt und er weiß, dass der Erblasser jede Menge Schulden hatte. Er schlägt also das Erbe aus. Dann ist zunächst der Neffe N Ersatzerbe. Für ihn beginnt die 6 Wochenfrist in dem Moment, in der er davon erfährt, dass O die Erbschaft ausgeschlagen hat und dass er nun der Erbe ist. Er wird von O über die Schulden informiert und schlägt nun selbst das Erbe aus. Ab jetzt ist kein Testamtserbe mehr da und es greift die gesetzliche Erbfolge, so dass die beiden Kinder des Erblassers nun zu gleichen Teilen erben. Diese haben sich seit langem vom Erblasser abgewendet, weil sie von seinen zweifelhaften Geschäften ebenfalls wussten. Sie gehen nun ebenfalls zum Notar und schlagen aus, dies auch für den noch minderjährigen Enkel. Der nächste noch lebende Erbe ist eine Schwester des Erblassers. Für diese beginnt die Ausschlagungsfrist in dem Moment, in dem die Kinder und der Enkel ausgeschlagen haben.

Die Ausschlagungskette setzt sich dann beliebig weiter fort, wobei für jeden immer weiteren entfernteren Erben die Ausschlagungsfrist erst in dem Moment beginnt, in dem er weiß, dass er Erbe geworden ist. Erst wenn alle ausgeschlagen haben, erbt zum Schluss der Fiskus – und der kann nicht ausschlagen.
  • vor 2 Monaten
43% 3 Stimmen
    • Die Fristenfrage ist beantwortet .
      Ergänzend noch eins : Wieso gehst Du so selbstverständlich davon aus, dass Du die Erbschaft ausschlägst ?
      Hat das persönliche Gründe ? Oder weisst Du das schon genau , dass der Nachlass überschuldet ist ?

      Wenn Du sicher weisst, das der Nachlass überschuldet ist, ist die Ausschlagung der richtige Weg; als Deine gesetzlichen Ersatzerben musst Du in diesem Fall auch für Deine Kinder .....

      Wenn Du aber nicht aus persönlichen Gründen ausschlagen willst UND unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, dann kannst Du die Erbschaft auch annehmen und die Haftung auf den Nachlass beschränken....DAS musst Du auch dem Nachlassgericht erklären...Details : Beim Notar oder Anwalt ...
      Du hast zwar ggfs die Arbeit, den Nachlass abwickeln zu müssen, aber uU kann sich das ja auch lohnen ....
      • vor 2 Monaten
      14% 1 Stimme
    • Die Frage nach der Frist ist ja wohl reichlich beantwortet.
      Wenn du das Erbe ausschlaegst, ruecken automatisch die naechsten - also deine Kinder - als Erben nach. Wenn die noch nicht volljaehrig bist, musst du fuer sie das Erbe ebenfalls ausschlagen, wenn es dein Wunsch ist.
      Theoretisch geht das Spiel so lange weiter, bis es wahrhaftig keinen entfernten Verwandten mehr gibt, der das Erbe antreten koennte. Ein Rechtspfleger beim Gericht hatte mir aber bestaetigt, dass die Gerichte besseres zu tun haben, als nach irgendeinem Cousin 4. Grades zu suchen.
      • vor 2 Monaten
      14% 1 Stimme
      • 1 Person gefällt das
    • Die 6-Wochen Frist beginnt mit der Kenntnisnahme des Todes, also dem Zeitpunkt, zu dem Du erfahren hast, dass Dein Onkel verstorben ist. Wurdest Du erst mit dem Erhalt des Briefes über den Tod in Kenntnis gesetzt, dann beginnt die Frist erst ab diesem Zeitpunkt.

      Deine Kinder müssen deshalb das Erbe (Überschuldung?) ausschlagen, weil sie in der Erbreihenfolge hinter Dir stehen, wenn nicht direkt dann aber ziemlich nahe hinter Dir.
       

      Quelle(n):

      Stand vor ca. 1 Jahr vor derselben Frage und habe mich erkundigt.
      • vor 2 Monaten
      14% 1 Stimme
      • 2 Personen gefällt das
    • die 6 wochenfrist beginnt ab datum des briefes, also wenn du kenntnis hast, dass du erbberechtigt bist.
      wenn du die erbschaft ausschlägst, dann sind deine kinder erbberechtigt.
      geh zum nachlassgericht, dort kannst du die erbschaft auch auschlagen. nimm deine kinder mit, dann fallen nur einmal gebühren an. beim notar sind die gebühren höher. außerdem hat er dir eine falsche auskunft gegeben.
      • vor 2 Monaten
      14% 1 Stimme
    • Die 6 Wochen beginnen ab dem Datum an dem Du vom Tod erfahren hast, spätesten also mit dem Schreiben vom Amtsgericht. Wenn Du ausschlagen willst muss das jeder Erbberechtigte tun
      • vor 2 Monaten
      0% 0 Stimmen
      • 1 Person gefällt das
    • Du bist nicht verpflichtet das Erbe anzutreten!
      Du kannst es auch ausschlagen!
      • vor 2 Monaten
      0% 0 Stimmen
    • Frage für rechtsverbindliche Auskünfte einen Notar oder Rechtsanwalt.
      • vor 2 Monaten
      0% 0 Stimmen
      • 5 Personen gefällt das